Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Der Glücksspielstaatsvertrag ist zwar noch gültig, kann aber wegen EU-Rechtswidrigkeit nicht mehr angewendet werden.

Also Lyon:

Auf keinen Fall zahlen!

Das Monopol ist ohnehin praktisch gekippt, denn der Bund wird die Spielhallen nicht verstaatlichen! Das fordert nämlich das Urteil des EuGH, um die Kohärenz beim Glücksspiel herzustellen.

Auch immer mehr Landespolitiker erkennen, dass auch dieser Staatsmonopolismus bei den Sportwetten am Ende ist und wie die DDR untergeht.

Eine totale Überwachung bei den Geldspielautomaten wie bei Oddset ist mit einem Minister Brüderle sicherlich nicht zu erreichen.



Gepostet am 30.11.2010 um 09:12 von:
Benutzer: kopeiki
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=54696#post54696


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