Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Nachdem sich der zockende Teil der Gelsenkirchener Stadtverwalter unter OB Frank Baranowski in den letzten Monaten mal wieder gegenseitig kräftig auf die Schultern geklopft und den neuen Spielhöllenkomplex von Gelsenautomaten an der Abfahrt GE-Scholven als weltweit größtes Superdupermegading gefeiert haben, melden sich nun die Moralapostel aus den Reihen der Gelsenkirchener Verwaltung und weisen auf europäische Gerichtsurteile und deutsche Glücksspielverträge hin, die alle einmal deshalb entstanden sind, um den Spielsüchtigen vor seiner Spielsucht zu schützen. Ob Gelsenkirchens Stadtsprecher Martin Schulmann allerdings wirklich das Wohl der Bervölkerung im Sinn hat, wenn er jetzt den Fußballgast aus Frankreich eines "Besseren berlehrt", wage ich zu bezweifeln. Denn mit seiner Forderung von 100.000 Euro Bußgeld gegen Olympic Lyon zeigt dieser Beamte eigentlich recht deutlich, dass auch er ein Zocker ist, der hier die Chance auf "schnell" verdientes Geld wittert...

Wenn man Pleite ist - und das ist die Stadt Gelsenkirchen auf jeden Fall genauso wie die hier lebenden Zocker - dann läßt man sich auch als Stadtverwaltung gerne dazu verführen, mit primitivsten Spielchen mal eben kurz eine schnelle Mark zu machen...



Gepostet am 29.11.2010 um 19:53 von:
Benutzer: schlüterkarl
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