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» Unbedenklichkeitsbescheinigung Preisskat GS 2/G «

Muss echt dumm fragen, da dies für mich das sog. "Erste Mal" ist !!!
;-))

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wurde mir vom BKA zugeschickt.
Frage:
Muss der Veranstalter, der bei uns auch eine Spielhalle betreibt, jetzt bei mir die § 33d-Erlaubnis beantragen oder reicht das Vorliegen der UB aus, um Ihm von Amts wegen die Erlaubnis zu erteilen ???
(Zuverlässigkeitsüberprüfung etc. !!!)

Die UB ist zeitlich befristet !!!
Frage:
Was passiert danach mit der § 33d-Erlaubnis, die ja u.a. spielgerätebezogen ist ???

Fragen über Fragen, mit einem wahrscheinlich einfachen Thema !!!

Bedanke mich wie immer bereits im voraus und
wünsche einen schönen, näherrückenden Feierabend !!!



Gepostet am 29.05.2006 um 14:17 von:
Benutzer: gewerbe-sgh
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