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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat aber schon recht: Alle Arten von Glücksspielen müssen mit gleichen Maßstäbe gemessen werden, alles andere wäre nicht nun unglaubwürdig und unfair, sondern auch nach europarechtlichen Maßstäben nicht zu halten. Irgendwo muss man schließlich allgemeingültige Grenzen ziehen, die dann aber auch für sämtliche Bereiche Gültigkeit besitzen müssen.



Gepostet am 29.11.2010 um 12:29 von:
Benutzer: prochnau
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