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 Moin  
Werter Solateur!
Diese Fragestellung geht m. E. in eine unzulässige Rechtsberatung hinein.
Grundsätzlich kann man hier anmerken, dass eine KG keinen Geschäftsführer, wie bei der GmbH hat. Diese Tätigkeit wird von dem oder den Komplementären (Vollhafter) der KG durchgeführt. Den Kommanditisten (mit der Einlage haftenden) steht eine Geschäftsführung zumindest nach dem Gesetz nicht zu.
Grundlegende Entscheidungen der KG bedürfen ggf. der Zustimmung der Kommanditisten (Einlagenproblem !).
Über allem steht aber der beurkundete Vertrag. Was ist dort evtl. ggf. anders geregelt?

Wenn Du Kommanditist der besagten - maroden - KG bist, wirst Du irgendwann etwas unterschrieben haben. Mit diesem Schriftstück würde ich zu einem Rechtanwalt gehen und mich -ingesamt -über die Angelegenheit beraten lassen.



Gepostet am 29.11.2010 um 09:38 von:
Benutzer: Dampflok
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=54652#post54652


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