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» Verlegung vom Firmensitz «

Guten Tag,

als Neuling im Forum bin ich mir nicht sicher, ob ich hier überhaupt richtig bin und eine Auskunft bekomme. Es geht um folgendes:

Ich bin Kommanditist einer inzwischen maroden KG, welche den Firmensitz vor längerer Zeit in eine andere Stadt (100km weg von hier) verlegt hat. Nach langem Hickhack will der Geschäftführer endlich die Sitzverlegung im Handelsregister eintragen lassen. Er verlangt nun von mir, dass ich dazu entweder zu ihm komme (hin u. zurück 200km), um einen gemeinsamen Notartermin wahrzunehmen oder andernfalls bei einem örtlichen Notar ebenfalls die Verlegung beglaubigen lasse, natürlich zu meinen Kosten, wie er meint.

Frage:
stimmt das oder muss nicht die KG für Notar- u. eventuelle Reisekosten aufkommen? Es war ja schliesslich der Wunsch des Geschäftsführers, den Sitz zu verlegen, da er weggezogen ist.
Ist es auch möglich, ihm ersatzweise eine Vollmacht zur Sitzverlegung mit meiner von der Gemeinde beglaubigten Unterschrift zukommen zu lassen, um Kosten für den hiesigen Notar zu sparen?

Bin für jeden Hinweis dankbar.



Gepostet am 26.11.2010 um 19:34 von:
Benutzer: solateur
Der Original-Beitrag :
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