Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

In Berlin wird am offensichtlich rechtswidrigen Werbeverhalten festgehalten und die Glücksspielaufsicht schreitet dagegen nicht ein.

Mit Beschluss vom 3. November 2010 ist das Verwaltungsgericht Berlin dem OVG Berlin-Brandenburg daher substanziell entgegengetreten und gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht verweist auf seine tatsächlichen Feststellungen, die es in zahlreichen Hauptsacheverfahren getroffen hat. Das Gericht weist auf das "offen zu Tage tretende fiskalische Interesse bei Schaffung und Aufrechterhaltung des Monopols, das Fehlen einer geeigneten Kontrollinstanz mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die (auch unionsrechtlich) gebotene, aber nach wie vor fehlende Kohärenz und Systematik bei der Bekämpfung der Glücksspielsucht" hin und zeigt detailliert das inkohärente Verhalten der staatlichen Sphäre auf.

[URL]http://isa-guide.de/law/articles/31518_vg_berlin_verschafft_eu_anwendu
ngsvorrang_weiterhin_geltung.html[/URL]



Gepostet am 20.11.2010 um 10:30 von:
Benutzer: prochnau
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