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In Niedersachsen wird es jedenfalls in naher Zukunft nichts mit dem Abgeben privater Sportwetten. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich heute dagegen entschieden. Auch bei einem Wegfall des staatlichen Sportwettenmonopols sei eine Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten nicht vorbehaltlos möglich, denn auch private Anbieter müssten sich an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages halten, der noch bis Ende 2011 gilt. Demnach dürfen Sportwetten in Deutschland allein vom Staat angeboten werden. So sieht's aus.

[URL]http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navig
ation_id=22004&article_id=91923&_psmand=134[/URL]

schneiderlein



Gepostet am 15.11.2010 um 18:11 von:
Benutzer: schneiderlein
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