Forum-Gewerberecht

» Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR «

[quote][i]Original von Marcel Fromm [/i]... sowie den GbR-Namen entfernen.[/quote]

Hallöle,

ich täte da in diesem Falle doch nicht ganz so rigoros verfahren wollen.

Bei dem verbliebenen, ehemaligen Gesellschafter, der nun alleiniger Gewerbetreibender ist, lassen wir noch den Klammerzusatz (ehemals xxxx GbR) bestehen.
Beispiel:
Aus der GbR: "Schluckspecht, Otto und Trinker, Willi GbR" scheidet Herr Trinker mit GewA3 aus, dann ändert sich (von amtswegen) der Eintrag bei Herrn Schluckspecht zu: "Schluckspecht, Otto (ehemals Schluckspecht, Otto und Trinker, Willi GbR)".

Damit ist der Vorgang auch später im PC einfacher nachvollziehbar. Ähnlich verfahren wir auch bei Namensänderungen eingetragener Firmen (z.B. GmbH).

Grüßle
Ralf



Gepostet am 12.11.2010 um 18:12 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
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