Forum-Gewerberecht

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Wie gesagt:
Der ausscheidende Gesellschafter meldet das Gewerbe ab. Der verbleibende Gesellschafter meldet [B]gar nichts [/B]um oder ab.

Bei mancher Gewerbesoftware funktioniert das aber nicht. Weshalb die Softwareanbieter die Gegebenheiten des Gewerberechts stellenweise ignorieren, weiß ich allerdings auch nicht. Es kann deshalb nötig sein, "intern" (in der Software) eine ("simulierte") Gewerbeanzeige zu erstellen, auch wenn der Gewerbetreibende keine Anzeige erstattet.



Gepostet am 04.11.2010 um 11:39 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53696#post53696


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