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Soweit ich in meinen Unterlagen gefunden habe, sind für Rezepturarzneien, zugelassene Fertigarzneien, Dienstleistungen sowie Waren, die keine Arzneimittel i.S.d. AMG darstellen, die Vorschriften der PAngV anwendbar.



Gepostet am 03.11.2010 um 08:09 von:
Benutzer: Waldfee
Der Original-Beitrag :
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