Forum-Gewerberecht

» Aufsichten bei einer Doppelkonzession «

Hallo Sebastian,

warum sprichst Du von einem "Schlupfloch" ?

Die Erteilung von Auflagen und sogar die Möglichkeit, dass diese erst nachträglich erfolgen können, ist ein seit
Jahrzehnten vorhandenes Gesetz und kein Schlupfloch.

Warum Kommunen von gesetzlich vorhandenen Regelungen keinen Gebrauch machen, egal ob bei
der Frage der Anzahl von Aufsichten im Gewerberecht oder der Frage von Mehrfachkonzessionen im
Baurecht, müssen die zuständigen Ämter erklären.



Wenn man z.B. liest:

[URL]http://nachrichten.t-online.de/raubueberfall-auf-spielhalle-vor-aufkla
erung-gestaendnisse-zweier-beschuldigter/id_43260294/index[/URL]

fällt nicht nur auf, dass die Aufsicht offensichtlich alleine war in der Halle, sondern auch, dass die Täter 14 und 15 Jahre alt sind und der
eine Gast in der Spielhalle war.


Und jugendliche /heranwachsende Spielhallenräuber sind offensichtlich keine Seltenheit - und wir sind uns doch darüber einige, dass ein Räuber nur in Objekt rein geht, die er auch kennt, oder?

[URL]http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/24843/1701920/polizei_bork
en[/URL]


oder wenn man liest:

[URL]http://www.noz.de/lokales/48742287/raueber-gejagt-um-die-beute-zu-teil
en[/URL]

fällt nicht nur auf, dass die Aufsicht offensichtlich alleine in der Halle war und zudem mit den Räubern gemeinsame Sache machte, sondern zudem,
dass Spieler aufgrund von erheblichen Spielschulden plötzlich nicht abgeneigt sind Straftaten zu begehen.


Also von welchen "Sicherheitsstandarts" sprichst Du?

Technik kann nie den Faktor "Menschen" ersetzen.


Gruß
Meike



Gepostet am 02.11.2010 um 05:43 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53609#post53609


Beitrags-Print by Breuer76