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Hallo an alle :-)

Herr "A" ist vorbestraft (verurteilung 2009) wegen Betrug (6 Monate Freiheitstrafe welche auf Bewährung (3 Jahre) ausgesetzt.

Herr "A" bekommt jetzt der Möglichkeit der Gaststätte wo er arbeitet zu übernehmen.

Frage:
bedeutet eine Vorbestrafung immer keine Gaststättenerlaubnis?



Gepostet am 01.11.2010 um 16:49 von:
Benutzer: martinhsk
Der Original-Beitrag :
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