Forum-Gewerberecht

» Hobbymarkt und § 68 GewO «

Hallo aus Helmstedt,

ohne den [B][U]Nachweis[/U][/B] der 12 gewerblichen Händler ist eine Festsetzung nicht möglich.
Sollten am Veranstaltungstag dann weniger als 12 gewerbliche vor Ort sein, haben Sie die Möglichkeit, ein OWiG- Verfahren durchzuführen. Dabei sollte man aber im Auge haben, dass es Umstände geben könnte, die den einen oder auch den anderen Händler vom Markt fernhält, wie z.B. außergewöhnlich schlechtes Wetter.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 01.11.2010 um 07:53 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53581#post53581


Beitrags-Print by Breuer76