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 Moin  

ich möchte an dieser Stelle vorsichtshalber darauf hinweisen:

Ausnahmen können jedoch aus besonderem Anlass zugelassen werden. Diesen besonderen Anlass kann der Trödelmarkt dabei selbst, z. B. wegen ihrer Tradition bilden.

Es gibt sie daher noch: die aus Tradition gewachsenen sonntäglichen Trödelmärkte  Augenzwinkern  

Eine ausführliche Diskussion dazu gibts übrigens im internen Forenbereich



Gepostet am 27.10.2010 um 14:45 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53410#post53410


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