Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen,

ich fall hier grad um... Bin in Sachen Marktfestsetzungen noch recht grün hinter den Ohren und muss wohl feststellen, dass meine Gemeinde bislang stattfindende Trödelmärkte eines gewerblichen Anbieters als ... nunja.... "Trödelmärkte" eben festgesetzt hat. Rechtsgrundlage §§ 69 iVm 68 Abs. 2 GewO. Keine nähere Bezeichnung, ob Jahrmarkt oder Spezialmarkt.. Grummel  Wand  

Teilnehmer (mehr als 12) sind laut Händlerverzeichnis, das dem Antrag beiliegt, hauptsächlich "Trödler". Ausserdem werden Standplätze an nichtgewerbliche Trödel-Anbieter vermietet. Tja, und nun steh ich da mit meinem kurzen Hemd... Ist die ganze Sache nicht zulässig, selbst wenn die Vielzahl der gewerblichen Trödler vorhanden sind? Und ich muss nicht erwähnen, dass ALLE Veranstaltungen an Sonntagen stattfinden, oder??

Ich brauche Hilfe von Euch!!!

Viele Grüße- Anni



Gepostet am 27.10.2010 um 14:02 von:
Benutzer: Anni Weiler
Der Original-Beitrag :
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