Forum-Gewerberecht
» Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen «
ins Land.
Aus gewerberechtlicher Sicht kommt da nur die Erlaubnis zur Personenschaustellung in Betracht.
Im gegebenen Fall könnte eine Nutzungsänderung von Friseur zu Vergnügungsstätte in Betracht kommen. Anregung: Bauaufsicht einschalten. In einem allgemeinen Wohngebiet mit gegenüberliegendem Kindergarten wäre die Sache wohl eher fehl am Platz.
Gepostet am 25.10.2010 um 14:39 von:
Benutzer: Schwarzer
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