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» Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen «

Hier noch ein paar Details...


Der Kundenkreis soll sich natürlich auf Personen ab dem 18. Lebensjahr beziehen. Wie viele Personen dort arbeiten kann ich jedoch nicht sagen.

Weiterhin soll ein Vorraum eingerichtet werden, in dem die Kunden warten (hier sind die Damen noch angezogen). Dann werden die Kunden in den hinteren Bereich zum "Haare schneiden" geführt.

Es soll ein ganz normaler Friseursalon werden (-> Handwerkskarte). Nur eben mit leicht bekleideten Damen.

§ 33a Abs. 2 Nr. 2 GewO spricht von "... den guten Sitten zuwiderlaufen..." .  Zeigefinger  

In den Medien habe ich am Rande mitbekommen, dass in Sydney so ein Friseursalon eröffnet hat. Gibt es sowas aber überhaupt in Deutschland?

Der Kommentar Landmann/Rohmer spricht ja im Kommentar davon dass sich die Gewerbeordnung im Wandel befindet und dass gerade das Thema Sex/Prostitution/Bars etc. nicht mehr so eng ausgelegt werden darf wie vor einigen Jahren. Doch sind wir schon soweit...



Gepostet am 25.10.2010 um 10:36 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53301#post53301


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