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Hallo Hassan,

das ist völlig falsch !

Der EUGH hat das Glücksspielmonopol NICHT für ungültig erklärt.

Da hatten sich Wettanbieter mit selbst ernannten Experten und der Presse nicht die Mühe gemacht die Urteile zu lesen, sondern nur eine Pressemitteilung
des EUGH, die sie falsch verstanden haben und haben diesen Mist verbreitet.
Nicht mehr und nicht weniger!

Wer sich auf derartige "Experten" verlässt, anstatt Urteile, die ins Netz eingestellt sind, selbst zu lesen, kann sich beim Begehen
von Straftaten nicht auf den Verbotsirrtum berufen.


Gruß
Meike



Gepostet am 22.10.2010 um 19:01 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=53260#post53260


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