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Bei dem EuGH stellt sich für mich seit längerem schon die Frage, was für 'RichterInnen' dort am Werk sind? Eine Blamage nach der anderen wird produziert. Was nicht weiter verwundert, sieht man sich die Praxis der Besetzung von Richterposten an. Es beschleicht der Eindruck, nicht die Besten werden von den Mitgliedsstaaten in den EuGH entsendet, sondern parteipolitische Günstlinge, die es zu versorgen gilt. Die Qualifikation muss von „anerkannt hervorragender Befähigung“ sein, heißt es. Ein dehnbarer Begriff zur letztendlichen Charakterisierung eines verdienten Parteifunktionärs.



Gepostet am 16.10.2010 um 11:15 von:
Benutzer: schlüterkarl
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