Forum-Gewerberecht

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Ein fröhliches Hallo ins Forum
Das mit dem § 69 Gew0 ist ja ganz schön, aber für einen Sonntag ist auch das jeweilige Sonn- und Feiertagsgesetz maßgeblich und das ist im Gegensatz zur Gew0 Landesrecht.
Also mit der Feiertagsbehörde anstimmen.

Einen schönen resllichen "Scheilado"


Renate Jacob



Gepostet am 14.10.2010 um 14:24 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52916#post52916


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