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EU-Recht bricht nationales Recht. Die bekannte Folge eines nationalen rechtswidrigen Zustandes:
Die rechtswidrige Verlängerung der Casinokonzessionen wurde vom EuGH festgestellt - das nationale Gericht hat dem in seinem Urteil zu folgen - Freispruch ist logisch.
Über die "Nichtbestrafbarkeit" wenn's national nicht EU-gemäß ist, gibt's längst schon ältere Entscheidungen des EuGH.



Gepostet am 09.10.2010 um 10:18 von:
Benutzer: schlüterkarl
Der Original-Beitrag :
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