Forum-Gewerberecht

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Lieber Kollege,

ich danke für die Zustimmung, aber es handelt sich ja auch um ein seltenes Zusammentreffen bestimmter Umstände. Den § 20 Abs. 2 kenne ich, seit ich vor Jahren eine Freigabeverordnung gebastelt habe. Ansonsten beschäftigt man sich meist mit den Abs. 1 und 2 a des § 20 LadSchlG. Die "Ansammlung von Reisegewerbetreibenden" haben wir jeden Samstag, wenn die Flohmärkte mit Neuwarenzulassung stattfinden. Hier bevorzuge ich die Bezeichnung "Ramschmarkt" statt Flohmarkt.

Vor meinem geistigen Auge schwebt momentan lieber das Gewerberecht, da ich meine geschiedene Ehefrau lieber nicht mehr sehen will. Die Urlaubserinnerungen sind verblasst, zum einen weil da meine Ex drin vorkommt, zum anderen konnte ich mir wegen der Unterhalts- und sonstigen Verpflichtungen nach der Scheidung keinen Urlaub mehr leisten. Bis die finanzielle Schieflage beseitigt ist, denke ich lieber nicht an teure Dinge.

Das positive Echo über meine Beiträge im Forum versüßt mein (derzeit) tristes Dasein, daher fragt mich, ich antworte gerne.



Gepostet am 18.05.2006 um 17:41 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
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