Forum-Gewerberecht

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Es wurde gefragt: "Was sagt die Gewerbeordnung".

Nach der Gewerbeordnung ist ein Einverständnis des Vermieters nicht erforderlich, um ein Gewerbe auszuüben.

Privatrechtlich kann das anders aussehen. Ebenso vom Baurecht her (möglicherweise baurechtliche Nutzungsänderung).

Vom Gewerberecht her zumindest sehe ich hier keinen Ansatzpunkt.



Gepostet am 07.10.2010 um 14:28 von:
Benutzer: *knecht*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52710#post52710


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