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Danke für den Beitrag.
ABER, ist es nicht so, daß der Vermieter sein Einverständnis geben muß? Es besteht doch eine Nutzungsänderung, zumindest für einen Teil der Wohnung. Es handelt sich um eine 3 Zi- Whg. in der 7 Personen wohnen
(hausena)also Eltern mit 5 Kindern.



Gepostet am 07.10.2010 um 13:53 von:
Benutzer: smartys
Der Original-Beitrag :
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