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Meine Frage lautet: Bei der Gewerbeanmeldung einer GmbH & Co. KG, welche im HRA eingetragen ist und die Verwaltungs GmbH (HRB) persönlich haftender Gesellschafter ist, muss nur die GmbH & Co. KG gewerberechtlich erfasst werden oder separat auch die GmbH? Bisher war die Verfahrensweise so, dass nur die GmbH & Co. KG und in dieser Anmeldung die GmbH als Komplementärin aufgeführt wurde, für diese GmbH aber keine separate Gewerbeanmeldung erfolgte. Gibt es da genaue Durchführungsbestimmungen oder Kommentare? Für rasche Antworten wäre ich sehr dankbar.



Gepostet am 07.10.2010 um 09:21 von:
Benutzer: Marcel Fromm
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