Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung Mietwohnung «

Zur Anmeldung eines Gewwerbes bedarf es nicht einer Erlaubnis des Vermieters. Der Erlaubnis des Vermieters kann es aber sehr wohl bedürfen, wenn die Wohnung einem Zweck gewidmet wird, der dem Mietvertrag zuwider läuft.
Und je nach Art des Gewerbes kann auch eine Genehmigung durch die Baubehörde durchaus von Nöten sein.

Zu einer genauen Einschätzung fehlen hierzu detaillierte Angaben.

Gruß J. Simon



Gepostet am 07.10.2010 um 08:06 von:
Benutzer: J. Simon
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52694#post52694


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