Forum-Gewerberecht

» GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH «

 Moin  

was heißt, Sie haben die Verwaltungs- GmbH angeschrieben? Zur Anmeldung aufgefordert? Oder ein Owi- Verfahren eröffnet?

Wie auch immer, Fakt ist, die Verwaltungs- GmbH ist Gewerbetreibender im Sinne der GewO und somit anzeigepflichtig. Auch ist diese unser Ansprechpartner. Die Meinungen von Steuerberatern gehen oft mit unseren auseinander, weil diese sich eben oft nicht vorstellen können, dass über ihr eigenes Rechtsgebiet weitere Rechtsgebiete eyistieren. Denen fehlt zuweilen der Blick über ihren eng gesteckten Tellerrand.

Wenn sie zur anmeldung auffordern, dann haben die das zu machen. Und wenn nicht, dann muss eben ein Zwangsmittel her!!!

Ich liebe Steuerberater. Man gut das ich mich nicht für diesen Bereich entschieden habe, sonst würde ich jetzt hinzuzählen.



Gepostet am 05.10.2010 um 08:21 von:
Benutzer: der_vollstrecker
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52614#post52614


Beitrags-Print by Breuer76