Forum-Gewerberecht

» Marktfestsetzung am verkaufsoffenen Sonntag «

Liebe Kollegin,

ich gehe davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Flohmarkt handelt, der von einem Gewerbetreibenden veranstaltet wird und auf dem gewerbliche Altwarenhändler anbieten. Ein echter Privatflohmarkt würde nur unter das Feiertags-, nicht unter das Gewerberecht fallen.

Ein Markt ohne Festsetzung ist kein Markt im Sinne des Titel IV GewO, sondern eine "Ansammlung von Reisegewerbetreibenden". Für das gewerbliche Feilhalten im Reisegewerbe gelten nach § 20 Abs. 1 grundsätzlich die allgemeinen Ladenschlusszeiten.

Da in der Gemeinde offenbar eine Verkaufszeitenfreigabe nach § 14 LadSchlG erfolgte, gelten die in der Freigabeverordnung festgelegten Verkaufszeiten nach § 20 Abs. 2 LadSchlG auch für das Reisegewerbe.

Der "Trödelmarkt" kann daher während der Zeiten des verkaufsoffenen Sonntags ohne Festsetzung abgehalten werden.



Gepostet am 18.05.2006 um 14:19 von:
Benutzer: Ingolstadt
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