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Hallo Kollegen,

aufgrund eines Antrages auf Erteilung einer Plaktierungsgenehmigung sehe ich jetzt, dass ein Flohmarktveranstalter folgendes vor hat:

Trödelmarkt am 25.05.06 (Himmelfahrt)

Trödelmarkt zur Belebung der Innenstadt anl. einer dort. Veranstaltung (Volksfest). Der Sonntag wurde als verkaufsoffen freigegeben.

Grds. ist ja der 4 Wochen Abstand einzuhalten: Brauche ich an einem verkaufsoffenen Sonntag eine Marktfestsetzung, wenn der Trödelmarkt von 13.00 bis 18.00 Uhr durchgeführt wird.

Das festgesetzte Volksfest (sehr klein) tritt während der Trödelmarktzeit sicherlich stark zurück.



Gepostet am 18.05.2006 um 13:58 von:
Benutzer: C. Schröder
Der Original-Beitrag :
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