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» Obst- u.Gemüseverkauf im Reisegewerbe??? «

Hallo Frau Rohrbach,

lt. Kommentar Landmann/ Rohmer § 55a Rnr. 58 zählt Obst und Gemüse zu waren des täglichen Bedarfs und bedarf keiner Reisegewerbekarte, wenn die weiteren Erfordernisse des § 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO erfüllt sind. Wer aber als Gewerbetreibender auf Grund des § 55a Abs. 1 Nr. 9 GewO einer Reisegewerbekarte nicht bedarf, hat den Beginn des Gewerbes der zuständigen Behörde -mit GewA 1-anzuzeigen (§ 55c GewO).

Schöne Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus der grünen Stadt am See.



Gepostet am 29.09.2010 um 10:11 von:
Benutzer: VoPi
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