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» Obst- u.Gemüseverkauf im Reisegewerbe??? «

ich hätte da mal gern ein Problem:
eine unserer Ortsgemeinden hat einen "Wochenmarkt" eingerichtet, oder besser gesagt hat einen Obst- und Gemüsehändler aus der Nachbargemeinde angeheuert, der jeden Samstag ein paar Stunden auf einem gemeindeeigenen Platz seine Waren anbietet. Der Händler hat in der Nachbargemeinde ein stehendes Gewerbe (Obst- und Gemüseverkauf) angemeldet. Eine Marktfestsetzung nach § 69 GeWO kommt m.E. nicht in Frage, da es sich ja um einen einzelnen Anbieter handelt (rein aus Platzmangel können da auch nicht wesentlich mehr dazukommen) und somit § 67 GeWO nicht erfüllt ist (Vielzahl von Anbietern). Da ich mir somit auch ne Menge Arbeit ersparen könnte (Marktsatzung, Festsetzungsbescheid etc.) hab ich den Vorschlag unterbreitet, dem Anbieter eine Sondernutzungserlaubnis für die genutzte öffentliche Flächen zu erteilen in denen dann die ganzen Regelungen enthalten sind, die wir ansonsten im Festsetzungsbescheid verpackt hätten.

Nun die eigentliche Frage: Braucht der Händler eine Reisegewerbekarte?

 Danke   für Meinungen, Bedenken, Anregungen

Ute Rohrbach



Gepostet am 29.09.2010 um 09:25 von:
Benutzer: Ute Rohrbach
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