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[quote][i]Original von alfi1950[/i]
Hallo Nostradamus,

ich kann Deine Darstellungen voll und ganz bestätigen. Bitte lass Dich von der kognitiven Ignoranz einiger Forenmitglieder nicht irritieren.

....

ACHTUNG! Wir sprechen hier über [B]PTB zugelassene [/B]und von unabhängigen vereidigten Sachverständigen überprüfte Glücksspielgeräte!!

 Danke  [/quote]

Mit der Zeit gerät die durch die Vordenker gewünschte Aufgabe der Sachverständigen in diesem Spezialgebiet aus dem Fokus, was vermutlich der Realentwicklung deren Funktion nahe kommt.
Die Sachverständigen überprüfen die Geräte gar nicht, weil dann würden sie ja fortwährend in Konfliktsituationen mit der PTB geraten und zusätzlich noch ihre Auftraggeber (Aufsteller) vergraulen. Die PTB hat irgendwann, irgendwas, auf irgendeiner Grundlage zugelassen und es soll dann bei der Überprüfung nur festgestellt werden, ob das was PTB schon mal im Zulassungsprozess geprüft hat im Nachbaugerät auch seinen Dienst versieht und nicht verändert worden ist.
Das war von aller Anfang an einer der Kritikpunkte, dass man zwar eine Pseudosicherheit durch die öffentliche Bestellung der Sachverständigen suggeriert, aber im Kern nur abgenickt wird und dafür Geld bezahlt wird.
Das kann und tut der TüV ja auch und dabei wird es dann wohl auch enden. Das derzeitge System ohne Meldepflichten und wirklicher Rückkopplung verfestigt einmal begangene Fehler sogar noch.



Gepostet am 28.09.2010 um 13:12 von:
Benutzer: RudiCartell
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52423#post52423


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