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Hallo

was soll die Gewerbeordnung zu Ihrem Problem sagen?

Zur Ausübung eines Gewerbes sind nicht zwingend Geschäftsräume erforderlich.
Etliche Gewerbetreibende werden von zu Hause aus tätig.

Mglw. liegt ein Verstoß gegen die DLInfoV vor, wenn die Geschäftsadresse im Impressum unvollständig angegeben wurde.

Zur Anmeldung eines Gewerbes bedarf es nicht der Erlaubnis des Vermieters.

Grüße aus Hessen.



Gepostet am 28.09.2010 um 08:09 von:
Benutzer: LKKS
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52377#post52377


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