Forum-Gewerberecht

» Gewerbeauskunft-Zentrale «

"Ihr stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt . . ." ist eine unter Kaufleuten übliche und rechtssichere Formulierung.
Selbstständige sollten da also vorischtig sein!

"Bloßes Schweigen" bedeutet gemäß BGB garnichts; also weder "ja" noch "nein". Dies gilt aber eben nicht für Kaufleute.



Gepostet am 27.09.2010 um 07:25 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52302#post52302


Beitrags-Print by Breuer76