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 Moin  

hatte gerade wieder eine Beschwerde über die Vorgehensweise einer dieser Firmen, dass die AGB`s dahingehend geändert wurden, dass nun auch ein Vertrag zustande kommen würde, wenn nicht auf das Schreiben geantwortet wird.



Gepostet am 24.09.2010 um 10:13 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52229#post52229


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