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:moin, moin

bei mir kam gerade eine Anfrage wegen einer Paintball-Anlage im Freien.

Jetzt bin ich mir nicht sicher unter welchen Gesichtspunkten eine Prüfung zu erfolgen hat. Aus dem Gewerberecht ist mir keine Regelung bekannt, daher gehe ich davon aus, dass eine solche Anlage nach dem SOG zu bewerten ist.

Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit einer solchen Anlage im Freien gemacht?

Wird hierfür eine Baugenehmigung benötigt?

Nach welcher Rechtsnorm kann ich Auflagen erlassen und welche Auflagen sollten erteilt werden?

Ich hoffe ihr habe mit einer solchen Anlage schon Erfahrungen gesammelt.



Gepostet am 23.09.2010 um 13:03 von:
Benutzer: Emsland
Der Original-Beitrag :
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