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» Mir reicht es: "Herstellerversprechen", AQ und SpielVO! «

Hallo alfi,

wenn Du nochmal mit den Herrschaften sprichst, die glauben, dass das
"unproblematisch" sei, da das über dritte Kassen als Einnahme ins Unternehmen
fließt, so ist dies nicht so.

Kassenbücher, Auslesestreifen und diese anderen "Kleinigkeiten" sind Urkunden.

Wenn diese verfälscht werden, bzw. über den tatsächlichen Geschäftsvorfall täuschen,
so ist das problematisch. - eagl ob man das erst mal vordergründig sieht oder nicht -

Hinzu kommt, dass es sich hier um Geldwäsche handeln könnte, da die Gelder
inkriminiert sind ( nicht auf legalem Weg aus dem Automaten kamen, d.h. dem Automaten wurde mittels
technischer Täuschung ein Spielergewinn simuliert) und durch aktives Tun Dritter die tatsächliche Art der
Einnahme verschleiert.

Und dann gibt es natürlich noch den Ursprung, - wie ging was durch wen mit wessen Zustimmung oder nicht
über wen, mit welchem aktiven Tun auf die Reise- , der rechtlich zu hinterfragen ist.



Gruß an alle,

ich weiß mit welchen "Lobeshymen" A, B oder C belegt werden, weil sie "lobpreisende Laptops" und Adressen
und Namen von Helfern vermarkten.

Waschmaschinenfirmen, die wie Friseure die erste Informationsquelle für
News&Trends sind, vergessen oftmals den Hinweis auf Gesetze.

Bitte vergesst nicht über manche Euphorie, was wieder alles auf dem Markt ist und technisch möglich ist, weil PtB und andere
sich eventuell durch Erklärungen täuschen lassen, dass der, der die technischen "Spielereien" anwendet, ein Straftäter ist
und dafür rechtlich belangt werden kann!

Auch wenn jetzt einer lacht, denkt an die Danone-Werbung.


Gruß
Meike



Gepostet am 22.09.2010 um 06:13 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=52082#post52082


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