Forum-Gewerberecht

» Mit dem Baurecht Spielbetriebe verhindern «

In Dornstadt liegt ein Bauantrag für eine Spielhalle vor, die in einer ehemaligen Autowerkstatt eingerichtet werden soll. Weil der Antrag nach Ansicht der Verwaltung aber unvollständig ist, musste sich der Gemeinderat noch nicht damit befassen. Dafür hat sich aber wohl der Technische Ausschuss des Gemeinderats in seiner jüngster Sitzung damit beschäftigt, wie das Spielhallen-Vorhaben verhindert werden kann. Die übliche Lösung: Ein neuer Ausschluss-Bebauungsplan, obwohl er freilich nicht so genannt wird - das wäre schließlich rechtswidrig. Daher werden die städtebaulichen Vorgaben so formuliert, dass sich möglichst nur produzierende Betriebe, Handwerker und Dienstleister ansiedeln. Insofern hat man sich einstimmig dazu entschlossen, zum städtebaulichen Instrument des Bebauungsplans zu greifen, um die geplante, fast 250 Quadratmeter große Spielhalle zu verhindern.

[URL]http://www.swp.de/muensingen/lokales/alb_donau/art4299,639107[/URL]



Gepostet am 21.09.2010 um 17:43 von:
Benutzer: prochnau
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