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Urkundenfälschung und schwerer Betrug

Zitat on
Delmenhorst - Weil er die Betriebserlaubnis für Geldspielautomaten gefälscht und die Geräte verkauft hat, ist ein 37 Jahre alter Automatenaufsteller aus Delmenhorst zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren (ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt worden.
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Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte die Zulässigkeitszeichen gefälscht hat, um die Geräte besser und teurer verkaufen zu können.
Zitat off

[URL=http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Delmenhorst/Artikel/2432656/Urkun
denf%25E4lschung+und+schwerer+Betrug.html]Komplett nachlesbar[/URL]


Das Urteil betrifft Laufzeitgeräte mit vier Jahren Laufzeit.

Grüße



Gepostet am 18.09.2010 um 14:41 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=51918#post51918


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