Forum-Gewerberecht

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Da es sich nicht um ein Reisegewerbe handelt, sondern nur auf festgesetzten Märkten verkauft wird, beurteilt sich die Rechtslage komplett nach Titel IV der Gewerbeordnung, nicht nach Titel III. Das heißt, die Vorschriften zum Reisegewerbe greifen hier nicht.



Gepostet am 16.09.2010 um 14:34 von:
Benutzer: *knecht*
Der Original-Beitrag :
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