Forum-Gewerberecht

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Hallo zusammen!

Je mehr ich mich auch im Netz mit der Frage beschäftige, desto unsicherer werde ich. Mögl. kann hier jemand Klarheit in das ganze bringen.

Mein Gewerbeschein (Betriebsstätte = Wohnanschrift) lautet u. a. auf "Verkauf von "Modeschmuck" auf festgesetzten Märkten". Warum ich in unserer Stadt damals keinen auf Silberschmuck bekommen konnte, entzieht sich meiner Kenntnis. In den Nachbarstädten soll das durchaus möglich sein.

Ich beabsichtige, in einer Bude auf einem Weihnachtsmarkt, der knapp zwei Wochen gehen wird, u. a. Silberschmuck zu verkaufen. Ist es richtig, daß mich, da ich kein Reisegewerbe betreibe, die Regelung mit der Höchstpreisgrenze von 40 Euro nicht tangiert? Oder darf ich am Ende gar kein Silber verkaufen, weil mein Gewerbe auf Modeschmuck läuft? Kommt hier eine Verlegung des Betriebes für die Dauer des Marktes in Betracht? (unser Gewerbeamt meinte, darüber wäre schon nachzudenken, wenn ich in einem fremden Ladenlokal verkaufen möchte)

Der Veranstalter meint allen Ernstes, ich möge besser nicht beim zuständigen Gewerbeamt anfragen, um keine "schlafenden Hunde zu wecken". Halte diesen Rat für höchst zweifelhaft und möchte mich hierdurch auf das entsprechende Telefonat vorbereiten. Für den ein oder anderen Tip daher schon jetzt vielen Dank!



Gepostet am 13.09.2010 um 11:34 von:
Benutzer: Siebenstein
Der Original-Beitrag :
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