Forum-Gewerberecht

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Hallo! ...... und ein freundlcihes  Moin   aus dem Urlaub!

Nach unseren Unterlagen gibt es bei den Anmeldungen (unverbindlich und verbindlich) einiges an Differenzen, was vielleicht auch daran liegen könnte, dass diejenigen, die sich und Gäste nur unverbindlich angemeldet haben, die verbindliche Anmeldung bisher versäumten.

Da aber nur mit einer verbindlichen Anmeludng die Veranstaltung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, bitte ich alle, die sich bisher nur unverbindlich angemeldet haben und davon ausgehen, dass dieses für die Teilnahme reicht, nunmehr zeitnah die verbindliche Teilnahme nachzuholen.

Wenn alle kommen, die sich bisher verbindlich und unverbindlich mit den Gästen angemeldet haben, ist bis jetzt gut die Hälfte der max. möglichen Plätze vergeben.

Wer also ganz sicher gehen möchte, dabei zu sein, sollte sich nun sputen und die verbindliche Anmeldung vornehmen (am schnellsten hier im Forum oder bei der IHK OLdenburg).

@BeRo:

Meine persönliche Meinung zum Thema "Kohärenz im Glücksspielrecht" und zum Staatsvertrage pp. habe ich an zahlreichen Stellen hier im Forum gepostet und auch vor Jahren deutlich gemacht, wie die Entscheidung des EuGH ausgehen wird, wenn man den "Eiertanz" im Glücksspielrecht (auch nach 2006 erneut ausuferndes gewerbliches Glücksspiel, inkonsequentes staatliches Glücksspiel) so weiterlaufen lässt. Und siehe da, wie hat der EuGH entschieden.



Gepostet am 09.09.2010 um 09:19 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=51531#post51531


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