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» Fun Game § 6a mit TÜV Stellungnahme «

Hallo! .... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Auch ich sehe hier die Probleme mit der Rechtsberatung!  Kopfkratz  

Aber vielleicht dennoch ein kleiner Hinweis:

[QUOTE]Sie sind [blink]definitionsgemäß[/blink] keine Geräte nach § 33c GewO und also auch nicht rückwirkend auf dieser Basis zu beurteilen[/QUOTE]  Kopfkratz    verwirrt    Kopfkratz  

In einem hier anhängigen Rechtsstreit wegen des Aufstellens von "Fun-Games" mussten wir auch den Begriff "Fun-Games" auslegen (oder anders gesagt "definieren"). In diesem Zusammenhang wurde auch das erstmals an die Fa. Ass gesandte Schreiben der PTB dem Verwaltungsgericht Oldenburg vorgelegt. Vielleicht bekommen wir im Rahmen der Gerichtsentscheidung ja eine weitergehende, klarstellende Regelung zu dem Begriff "Fun-Games", die für alle Beteiligten ja hilfreich ist.



Gepostet am 11.05.2006 um 10:26 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5127#post5127


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