Forum-Gewerberecht

» Anzahl Geldspielgeräte «

@Harmut Fries.

Schon klar. Ich wollte damit nur in erster Linie darstellen, dass es in meinem Fall weniger um die Bereitstellung zum Bespielen sondern eher um die Frage "überzählige Geräte" ging.

Die Ahndung nach § 7 Abs. 4 SpielVO ist mir bis heute gar nicht in den Sinn gekommen.



Gepostet am 01.09.2010 um 14:39 von:
Benutzer: *noob*
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=51227#post51227


Beitrags-Print by Breuer76