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Hi aaus Herzogenrath,
@ noob
ob der Automatenaufsteller Lagerflächen hat oder nicht, ist nicht unser Problem. Ist das Gerät kaputt dann raus damit nach § 7 Abs. 4 SpielV, wie Kay richtig "gemeint" hat.
Gepostet am 01.09.2010 um 14:18 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=51225#post51225
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