Forum-Gewerberecht

» Fun Game § 6a mit TÜV Stellungnahme «

Hallo Herr Schreiber und herzlich  Willkommen   im Forum.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist sicherlich für viele unserer Mitglieder (egal ob Hersteller/Aufsteller oder Behördenbedienstete) interessant und bedarf auch einer Klärung.

Leider werden wir diese Klärung im öffentlichen Forum nicht erzielen können, da die Beantwortung Ihrer Problemstellung (als konkreter Einzelfall formuliert) eine konkrete Rechtsberatung darstellen würde.

Freundliche Grüße

webmaster



Gepostet am 11.05.2006 um 09:29 von:
Benutzer: webmaster
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=5122#post5122


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