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vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Ich wäre zunächst auch dem reinen Wortlaut des Gesetzes gefolgt. Das Urteil klingt aber erheblich plausibler.

Da die Geräte vom Strom getrennt waren und auch nicht so ohne erheblichen Aufwand betriebsbereit zu machen waren, und eigentlich relativ eindeutig war, dass die Geräte nicht mehr bespielt werden, tendiere ich da zu der Lösung hier kein OWi Verfahren einzuleiten - insbesondere da mittlerweile die Geräte auch entfernt sind.

In den anderen Fällen, wo eine schnelle Inbetriebnahme z. B. durch Einstecken eines Stromkabels möglich ist, ist das natürlich was anderes.



Gepostet am 01.09.2010 um 11:53 von:
Benutzer: *noob*
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