Forum-Gewerberecht

» Keine unerlaubte Glücksspielwerbung «

Tja, dieses vermaledeite Glücksspielwerbeverbot. In Bayern liegt der Lotto-Jackpot derweil bei rund 12 Mio. Euro, die Annahmestellen dürfen allerdings nicht darauf hinweisen. Die staatliche Lotterieverwaltung Bayern hat extra ein Fax an alle Lotto-Läden verschickt mit der strikten Aufforderung, „unverzüglich alle Jackpot-Plakate abzuhängen und bis auf weiteres auf jegliche schriftliche Jackpotinformation zu verzichten“. Wie ärgerlich.

Der Grund dafür: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. hat beim Landgericht München I einen Bestrafungsantrag eingereicht. Nach dem GlüStV sind gezielte Anreize oder Ermunterungen zur Teilnahme an der Lotterie schließlich verboten, mögliche Millionen-Gewinne dürfen nicht plakativ beworben werden und nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale wurde dagegen verstoßen. Bei Überprüfungen in mehreren Städten sei den Wettbewerbshütern wiederholt ein „massives Missverhältnis zwischen der plakativen Bewerbung der Jackpot-Summe“ und den Hinweisen zu Altersbegrenzung, geringen Gewinnchancen und Suchtgefahr aufgefallen. Der Ärger in den Annahmestellen dürfte groß sein.

[URL]http://www.mainpost.de/lokales/franken/Plakate-zum-Jackpot-muessen-weg
;art1727,5710762[/URL]

Gruß,

Claire



Gepostet am 01.09.2010 um 08:44 von:
Benutzer: Claire
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=51194#post51194


Beitrags-Print by Breuer76