Forum-Gewerberecht
» Anmeldung einer KG in Gründung «
Das ist noch hängengebliebenes Wissen aus der Ausbildung. (Die KG ist im HGB/ §§ 161 ff. geregelt.)
Zur Anmeldung einer KG vor Eintragung habe ich leider noch keine Erfahrungen sammeln können. Im Zweifelsfall würde ich auf die Eintragung warten bzw. einen notariell beglaubigten Vertrag vorlegen lassen... Auf jeden Fall muss jeder persönlich haftende Gesellschafter der KG eine Gewerbeanzeige erstatten (siehe auch Nr. 4.2 der GewAnzVwV). Die Verwendung des Zusatzes "i.G." kommt soweit ich weiß nur bei juristischen Personen in Frage, wozu Personengesellschaften ja nicht zählen.
Ich hoffe, ich habe jetzt nichts durcheinander gebracht!
Vielleicht äußert sich ja noch jemand von den erfahreneren KollegInnen.
Verregnete Grüße
Gepostet am 27.08.2010 um 09:41 von:
Benutzer: Stralsundchen
Der Original-Beitrag :
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